Rating-Agenturen werden sich ab diesem Jahr einer strengeren staatlichen Überwachung aussetzen müssen. Das Bundesfinanzministerium gab dafür einen Gesetzesentwurf bekannt. Krisen wegen positiv bewerteter Finanzprodukte sollen dadurch in Zukunft vermieden werden. Das Problem der Hörigkeit einiger Profianleger gegenüber Rating-Agenturen wird damit aber nicht gelöst.
Nun geht es ihnen also an den Kragen – den Rating-Agenturen. Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, um Rating-Agenturen künftig strenger zu kontrollieren. Damit setzt die schwarz-gelbe Koalition Vorgaben der Europäischen Kommission (EU) um.
Spätestens seit 2007 müssen sich Rating-Agenturen, wie beispielsweise Standard & Poor’s (S&P), Moody’s oder Fitch, harscher Kritik aussetzen. Sie hatten hypothekenbesicherte Wertpapiere, die sogenannten Subprime-Papiere, als sicher eingestuft und mit hohen Rankings benotet. Dadurch wurden Käufer in ihrer Kaufentscheidung bestärkt. Vor allem Finanzinstitute haben die Werte gekauft und dadurch Verluste in Milliardenhöhe hinnehmen müssen.
Rating-Agenturen analysieren Unternehmen, Staaten oder auch Finanzprodukte auf ihre Bonität. Anhand von Daten und Berechnungsmodellen weisen sie diesen dann Noten zu. Die höchste Note ist das AAA (Tripple A). Solche Benotungen werden immer wieder überprüft, so dass es auch Herabstufungen, wie bei Griechenland, geben kann.
Interessenskonflikte in Zukunft unterbinden
Zwar hat eine Bewertung durch Rating-Agenturen stets eine hohe Bedeutung. Analysten oder Käufer können ihre Handlungen daran orientieren. Allerdings wurde stets bemängelt, dass sich die Agenturen in Interessenskonflikten befinden. Sie werden manchmal von Unternehmen bezahlt, die sie bewerten. Außerdem haben Agenturen auch an der Zusammenstellung von Finanzprodukten mitgewirkt, die sie bewertet haben.
Um solche Aktivitäten zu unterbinden, droht den Rating-Agenturen in Zukunft ein Bußgeld von bis zu einer Million Euro. Ab September 2010 müssen alle Agenturen von einer staatlichen Aufsichtsbehörde kontrolliert werden. Das sieht eine EU-Verordnung vor.
In Deutschland wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) diese Aufgabe übernehmen. Einmal jährlich müssen Rating-Agenturen einer Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer standhalten, heisst es seitens des Bundesfinanzministeriums. Der Wirtschaftsprüfer berichtet dann direkt an die BaFin. Allerdings wird es ab dem kommenden Jahr auch eine europäische Behörde geben, die die Aktivitäten ebenfalls überwacht. Die ESMA wird ihren Sitz in Paris haben.
Mehr Transparenz bei der Bonitätsprüfung
Ziel dieser neuen Verordnung ist, mehr Transparenz zu schaffen, wie die Bewertung der Kreditwürdigkeit zustande gekommen ist. Auch Methoden und Modelle der Rating-Agenturen sollen in Zukunft öffentlicher dargestellt werden.
Das eigentliche Problem bei den Benotungen von Unternehmen und Wertpapieren geht das neue Gesetz jedoch nicht an. Die Bewertung durch eine Ratingagentur ist nur die eine Seite der Medaille. Investoren – ob private oder institutionelle – müssen sich die Produkte, die sie kaufen stets selbst noch einmal genauer anschauen. Rating-Agenturen liefern nur eine Einschätzung, die sie nach einer Analyse ihrer Daten gewonnen haben. Gerade bestbenotete Papiere sollten stets noch einmal unter die Lupe genommen werden. Banker und Fondsmanager sollten das eigentlich wissen.
In Bezug auf die Immobilien- und Finanzkrise, der ja gerade Profianleger zum Opfer fielen, muss man auch sagen, dass viele schlichtweg nicht ihre Hausaufgaben gemacht haben. Es erschien eben schnell und einfach genau die Produkte auszuwählen, die eine positive Benotung erhielten. Vielleicht sollte es ebenfalls ein neues Gesetz geben, dass professionelle Investoren davon abhält, nur anhand von Ratings zu agieren.
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