Die Commerzbank
wird nach der Niederlage im Streit um Bonuszahlungen an einen Banker der
Dresdner Bank keine Berufung einlegen. Im Oktober 2009 hatte ein ehemaliger
Mitarbeiter der von der Commerzbank übernommenen Dresdner Kleinwort in London
die Auszahlung seiner vertraglich zugesicherten Abfindung von 1,5 Millionen
Euro erwirkt. Allerdings war das Urteil des Arbeitsgerichts keine Überraschung.
Die Bank möchte jedoch das eigene Image bei den kleinen Privatkunden etwas
aufpolieren.
Im Rechtsstreit
mit dem ehemaligen Mitarbeiter von Dresdner Kleinwort, Jens-Peter Neumann, um
Bonuszahlungen in Millionenhöhe wird die Commerzbank nicht in Berufung gehen. Dies
gab ein Sprecher des Finanzinstituts bekannt. Deutschlands medienwirksamste
Auseinandersetzung um Banker-Boni wird damit offiziell beendet.
Das
Arbeitsgericht Frankfurt am Main verurteilte bereits Mitte Oktober 2009 das
Finanzinstitut dazu, dem Banker eine vereinbarte Abfindung von 1,5 Millionen
Euro zu zahlen. Außerdem erhielt Neumann zuvor schon einen Bonus in Höhe von
drei Millionen Euro. Da diese Zahlung jedoch nicht vom Geschäftserfolg der Bank
abhing, war sie seitens des Gerichts nicht zu beanstanden.
Neumann war Chef
des Kapitalmarktgeschäfts der Investmentbank Dresdner Kleinwort in London, ein
Tochter-Unternehmen der Dresdner Bank. 2008 übernahm die Commerzbank die
Dresdner und damit auch den Investmentbereich, den er verantwortete, mit einem
Verlust von etwa 5,7 Milliarden Euro.
Im Zuge der
Übernahme mussten zahlreiche Banker der Dresdner das Unternehmen überlassen.
Die neue Mutter, Commerzbank, weigerte sich jedoch, Boni und Abfindungen auszuzahlen.
Das Finanzinstitut begründete dies unter anderem mit der Tatsache, das es ja
Staatshilfe beantragt hätte. Etwa 72 ehemalige Dresdner Banker hatten Klage
gegen die Commerzbank eingereicht – und Neumann bekam Recht.
Zwei Seiten einer Medaille
Was dem
Normalbürger ob der Höhe der Zahlungen vielleicht skuril anmutet, hat
allerdings zwei Seiten. Natürlich fragt man sich, ob jemand, der bereits drei
Millionen kassiert hat, obwohl seine Abteilung 5,7 Milliarden Euro verloren
hat, auch noch unbedingt 1,5 Millionen Euro als Abfindung erhalten muss. Da
fallen einem schon Dinge ein wie Habsucht und Gier.
Andererseits
muss es für die Bank auch einen triftigen Grund geben, warum sie solche Summen
in Verträgen mit den Mitarbeitern vereinbart. Dass eine vertragliche
Vereinbarung auch rechtlich nicht anzuzweifeln ist, dürfte die Rechtsabteilung
einer Großbank wie der Commerzbank wohl auch wissen.
Es stellt sich
also die Frage, warum das Kreditinstitut in Kauf nimmt, nicht nur die sowieso
vereinbarten Zahlungen leisten zu müssen, sondern auch noch die immens hohen
Gerichtskosten zu tragen. Ganz einfach: in der Öffentlichkeit steht die
Commerzbank damit als die große Ausnahme unter den Banken da, die von einem
Gericht erst dazu gezwungen werden musste, Managern Boni zu zahlen.
In Zukunft gern gesehen: der kleine
Girokonto-Kunde
Damit versucht
Deutschlands zweitgrößte Privatbank, wieder das durch die Bonusdiskussionen
ramponierte Image aufzupolieren. Denn eines sollte dem Finanzsektor klar sein:
In Anbetracht der künftig stärkeren staatlichen Kontrollen werden sich die
Geschäftsmodelle der Banken in großem Maße ändern müssen.
Das Investment-Banking,
und damit der Handel mit Wertpapieren, wird in Zukunft genauer beobachtet und
ein geringeres Gewicht für die Bankenbilanz haben. Deshalb wird das
Retail-Banking, d. h. das Geschäft mit dem Privatkunden, in den Vordergrund rücken.
Nach der Pleite
der US-amerikanischen Bank Lehman Brothers im September 2008 flüchteten
Millionen von Bankkunden mit ihren Einlagen zu den öffentlich-rechtlichen
Instituten, den Sparkassen. Diese Kunden müssen nun natürlich zurückerobert
werden. Was hilft da besser als ein Rechtsstreit, der eine Privatbank von dem
Image befreit, aus Gier und Habsucht zu handeln?
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