Ein Stabilitätsrat soll künftig die öffentlichen Haushalte überwachen und notfalls Sanierungsmaßnahmen anordnen. Der bisherige Finanzplanungsrat wird aufgelöst. Das mit mehr Kompetenzen ausgestattete Gremium soll die weitere Aufnahme von Schulden für Bund und Länder erschweren. Ein umfassendes Sparpaket Mitte 2010 soll ebenfalls das Defizit Deutschlands eindämmen. Trotzdem will die Bundeskanzlerin an der in der Koalition vereinbarten Steuerreform festhalten. Es bestehen aber Zweifel, ob Steuersenkungen in den nächsten Jahren überhaupt möglich sind.
Die Bundesregierung hat die Abschaffung des Finanzplanungsrats beschlossen. Der Rat hat bislang die Finanzplanungen des Bundes sowie der einzelnen Bundesländer koordiniert. Stattdessen soll nun der Stabilitätsrat die öffentlichen Haushalte in Deutschland überwachen.
Damit versucht die Bundesregierung, stärker auf die Einschränkung der Haushaltsdefizite von Bund und Ländern Einfluss zu nehmen. Drohende Notlagen sollen damit frühzeitig erkannt und durch Sanierungsverfahren abgewendet werden.
Mehr Macht als der Finanzplanungsrat
Der Stabilitätsrat wurde mit erweiterten Kompetenzen ausgestattet und wird nicht nur, wie der Finanzplanungsrat, Empfehlungen aussprechen. Stattdessen dient das neue Gremium dazu, aktiv gegen Haushaltsdefizite vorzugehen. Dafür werden Bund und Länder in Zukunft regelmäßig über die aktuelle Haushaltslage, Finanzplanungen sowie die Aufnahme von Krediten gegenüber dem Stabilitätsrat Rechenschaft ablegen.
Außerdem wird der neue Rat Beschlüsse mit der Stimme des Bundes sowie einer Zweidrittelmehrheit der Bundesländer treffen können. Das Bundesfinanzministerium will dadurch verhindern, dass gerade von einer Notlage betroffene Länder die Beschlüsse zur Haushaltssanierung abwenden können. Bisher brauchte der Finanzplanungsrat eine einstimmige Mehrheit für seine Empfehlungen.
Protokolle der Sitzungen und Beratungsunterlagen des Stabilitätsrats sollen künftig öffentlich zugänglich gemacht werden. Das Bundesfinanzministerium hofft, dadurch den öffentlichen Druck für die Einhaltung der Haushaltsvorgaben verstärkt einsetzen zu können.
Umsetzung der Schuldenbremse
Grund für die strengere Kontrolle der öffentlichen Haushalte ist die in das Grundgesetz aufgenommene Schuldenbremse. Diese besagt, das der Bund und die einzelnen Länder in Zukunft ohne Einnahmen aus Krediten auskommen müssen.
Im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise musste die Regierung Banken und Wirtschaftsunternehmen mit Finanzmitteln in Milliardenhöhe unterstützen. Dafür mussten erhebliche Schulden aufgenommen werden, die den Steuerzahler noch in den kommenden Jahren belasten werden.
Um das Überschreiten der Defizitgrenze einzuschränken, sollen Sparmaßnahmen nun das Ausufern der Schuldenlast Deutschlands eindämmen. Bis Mitte dieses Jahres plant Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ein Sparpaket. Ziel ist es, bis 2016 die Neuverschuldung des Staates um etwa 60 Milliarden Euro zu reduzieren.
Die Koalition aus FDP und CDU befindet sich seit mehreren Wochen im Streit darüber, ob die vor der Wahl versprochenen Steuersenkungen umzusetzen seien. Während die CDU Steuersenkungen mit Verweis auf die aktuelle Wirtschaftslage ablehnt, pochen die Liberalen auf eine Umsetzung ihrer Versprechen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verteidigte nun die Interessen des Koalitionspartners FDP.
In einem Interview mit dem „Handelsblatt“ bekräftigte Merkel noch einmal, an der geplanten Steuerreform festzuhalten. Schliesslich sei dies ein Bestandteil des Koalitionsvertrags, so die Kanzlerin.
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